Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Ärztezentrum Weinviertel, unser Angebot und unsere Infrastruktur. Sie möchten uns Ihre Frage lieber persönlich stellen?
Wir sind wir gerne für Sie da!
In Österreich gibt es insgesamt 22 Sozialversicherungsträger, die für die gesetzliche Krankenversicherung der Bevölkerung zuständig sind. Je nachdem, ob ein Arzt einen Vertrag mit einer Krankenkasse hat oder nicht, unterscheidet man zwischen Kassenärzten und Wahlärzten.
Ein Kassenarzt hat vor Beginn seiner Tätigkeit einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen verrechnet er direkt mit der Krankenkasse, der Patient muss dafür nicht bezahlen.
Wir Wahlärzte arbeiten prinzipiell ohne Kassenvertrag. Der Patient bezahlt die erbrachten Leistungen zunächst privat, kann sich jedoch meist einen bestimmten Teil der Aufwände von seiner Krankenkasse rückerstatten lassen.
In Österreich gibt es insgesamt 22 Sozialversicherungsträger, die für die gesetzliche Krankenversicherung der Bevölkerung zuständig sind. Je nachdem, ob ein Arzt einen Vertrag mit einer Krankenkasse hat oder nicht, unterscheidet man zwischen Kassenärzten und Wahlärzten.
Ein Kassenarzt hat vor Beginn seiner Tätigkeit einen Vertrag mit einer oder mehreren Krankenkassen abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen verrechnet er direkt mit der Krankenkasse, der Patient muss dafür nicht bezahlen.
Wir Wahlärzte arbeiten prinzipiell ohne Kassenvertrag. Der Patient bezahlt die erbrachten Leistungen zunächst privat, kann sich jedoch meist einen bestimmten Teil der Aufwände von seiner Krankenkasse rückerstatten lassen.
Nein. Auch ein Patient ohne Zusatzversicherung kann einen Wahlarzt jederzeit in Anspruch nehmen. Unsere Wahlärzte können Sie beispielsweise jederzeit in ihrem Stammspital auch zu den üblichn Kassabedingungen behandeln (z.B. im Rahmen einer Operation).
Das ist abhängig davon, welche Ordination Sie innerhalb des Ärztezentrums besuchen. Alle unsere Ärzte, haben ihren Tarifkatalog im jeweiligen Fachgebiet aufgeführt. Um eine PDF-Datei mit den jeweiligen Aufwänden zu sehen, navigieren Sie bitte in das jeweilige Fachgebiet und scrollen sie runter zu den Fragen an den jeweiligen Arzt.
Grundsätzlich bekommen Sie bis zu 80% von dem Betrag rückerstattet, der einem Kassenarzt für die Erbringung der gleichen Leistung nach dem Tarifmodell Ihrer Kassa zusteht. Die wirkliche Rückvergütung hängt also vom jeweiligen Tarifmodell Ihrer Krankenkasse ab. Die sog. kleinen Kassen zahlen in der Regel höhere Beträge an ihre Versicherten zurück, als die Gebietskrankenkassen.
Wenn Sie über eine private Krankenversicherung mit freier Arztwahl verfügen, bekommen Sie den Differenzbetrag zwischen unserer Honorarnote und der Vergütung Ihrer GKK meist vollständig rückerstattet
Dazu senden Sie die Original-Honorarnote an Ihre Sozialversicherung – diese ist entsprechend vorbereitet (mit der Adresse Ihrer Versicherung, und Ihren Kontodaten). Der rückerstattete Betrag wird nach Prüfung der Honorarnote dann auf Ihr Konto überwiesen.
Übrigens: Falls Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, kommt diese für Gewöhnlich für den Differenzbetrag auf, den Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen hat.
WICHTIG: Bitte senden Sie bei Bezahlung mittels Zahlschein oder Telebanking unbedingt den Zahlungsbeleg mit!
Ja. Visiten sind jederzeit auch planbar. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über unser Kontaktformular. Oder – in dringenden Fällen – über unser SMS-Tool für Akutfälle.
Das Ärztezentrum Weinviertel verwendet eine einheitliche Patienten-Management-Software, namens Latido®. Ihr Vorteil: als Patient haben Sie Ihren eigenen Patientenaccount, über den Sie Buchungen (und Stornierungen) eigenständig vornehmen können. Zudem können wir Ihnen Ihre Daten (Arztbriefe, Befunde, Honorarnoten) schnell und vor allem sicher in Ihrem Account bereitstellen.
Über Latido können Sie mit allen unseren Ärzten auch via telemedizinischer Ordination in Kontakt treten (ähnlich wie Skype, oder Zoom). Da nicht alle unsere Ärzte wöchentlich vor Ort sind, schließen wir so eine wichtige Versorgungslücke, weil bspw. Befundbesprechungen dann bequem online von zuhause aus durchgeführt werden können – auch wenn der Arzt physisch nicht anwesend ist.
Buchen Sie eine telemedizinische Sprechstunde bequem über unser Online-Tool zur Terminvereinbarung: in dem Sie innerhalb des Buchungsprozesses beim jeweiligen Arzt das entsprechende Drop-Down-Feld auswählen („Telemedizinische Erst-, oder Folgekonsultation“).
Ja. ab 1. November können Sie zwischen 08 und 18 Uhr unter der Nummer 02942 XXXX jederzeit auch telefonisch einen Termin bei unseren Ärzten buchen.
Und für den Fall, dass wir einmal nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Rückrufnummer – wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Ja. Visiten sind jederzeit auch planbar. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über unser Kontaktformular. Oder – in dringenden Fällen – über unser SMS-Tool für Akutfälle.
Ärztezentrum Weinviertel
Zellerndorf 358
2051 Zellerndorf
office@aerztezentrum-weinviertel.at
+43 (0)2942 30 601 | Mo-Fr.: 14:00-18:00 Uhr